LKW-Ladekrane sind anspruchsvolle technische Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber daher nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Krankonstruktion.
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Um die Gefährdung von Personen und hohe Sachschäden auszuschließen ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Die Ausbildung wird nach BGG 921 und BGV D6 durchgeführt.
Lehrinhalte
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer den Kranführerausweis.
Dauer: 3 Tage
Teilnehmerzahl: min. 6, max. 12
Preise: auf Anfrage
Termine: nach Vereinbarung