Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend. Sie hat für Fahrschulen und Fahrschüler Gesetzteskraft, d.h. sie muss unbedingt eingehalten werden.
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.
Grundstoff für alle Klassen | Doppelstunden zu 90 Minuten | ||
als Ersterwerber | 12 | ||
wenn man bereits eine Fahrerlaubnis besitzt | 6 | ||
plus: | |||
Klassenspezifischer Stoff | Doppelstunden zu 90 Minuten | ||
Klasse AM | 2 | ||
Klasse A1, A2, A | 4 | ||
Klasse B | 2 | ||
Klasse C1 | 6 | bei Vorbesitz D1 oder D: 2 | |
Klasse C | 10 | bei Vorbesitz C1 oder D1: 4 | bei Vorbesitz D:2 |
Klasse CE | 4 | ||
Klasse D1 | 10 | bei Vorbesitz C1 oder C: 4 | |
Klasse D | 18 | bei Vorbesitz C1:12 | bei Vorbesitz C oder D1: 8 |
Klasse L | 2 | ||
Klasse T | 6 |