Umfasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (falls der Fahrer noch keine 18 Jahre alt ist nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH erlaubt), auch mit Anhängern; land- und forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH.
Das Mindestalter ist:
16 Jahre für Arbeitsmaschinen sowie Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40km/H,
18 Jahre für Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/H