Umfasst Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger – auch zur Personenbeförderung- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Der Besitz der Klasse CE und D berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen der Klasse DE.
Voraussetzung:
Mindestalter 24 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse D