Umfasst Kraftwagen zur Personenbeförderung (Kraftomnibusse) mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Voraussetzung:
Mindestalter 24 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B