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Klasse C

Umfasst Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse  von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Voraussetzung:

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz des Führerscheins Klasse B


Besonderheiten:
Werden die Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr eingesetzt, gelten für diese Transporte die EU-Sozialvorschriften mit dem Mindestalter von 21 Jahren (VO-EWG Nr. 3820/85 bzw. AETR). Davon kann abgewichen werden, wenn eine Befähigung als Berufskraftfahrer nachgewiesen wird (d. h. dann ab 18 Jahren).