Umfasst Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B
Besonderheiten:
Werden die Fahrzeuge im gewerblichen Verkehr eingesetzt, gelten für diese Transporte die EU-Sozialvorschriften mit dem Mindestalter von 21 Jahren (VO-EWG Nr. 3820/85 bzw. AETR). Davon kann abgewichen werden, wenn eine Befähigung als Berufskraftfahrer nachgewiesen wird (d. h. dann ab 18 Jahren).