nur mit Klasse B
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B.
Besonderheiten:
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t zuzüglich Gesamtmasse einschließlich Anhänger.