Die Fahrsicherheit wächst mit der Fahrerfahrung und diese muss im wahrsten Sinne des Wortes erst „erfahren“ werden. Mit dem „Begleiteten Fahren ab 17“ kann die Fahrerfahrung
in einem geschützten Rahmen aufgebaut werden und die Fahranfänger können zu einem sichereren Autofahrer heranreifen.
Wie funktioniert das „Begleitete Fahren ab 17“?
- Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis. Beginn frühestens ab 16 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens
1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich.
- Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.
- Das Fahren mit dem PKW ist nur mit einem Begleiter möglich, dieser darf die 0,5 Promille-Grenze nicht übersteigen. Bei Missachtung, droht Entzug der Fahrerlaubnis.
- Hinweis: die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.
- Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich damit gefahren werden.
- Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.
- Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
Antragstellung
- Frühestens mit 16 ½ Jahren persönlich bei der Führerscheinstelle möglich.
- Nur Klasse B bzw. Klasse BE möglich, zusätzlich kann die Klasse A1 beantragt werden,
Kombination mit Klasse A nicht möglich
- Es bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, das Formular muss von beiden gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.
- Die Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe unten). Sie müssen das Formular für die Begleitperson
ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises sowie Führerscheins beilegen.
Voraussetzungen der Begleitpersonen (Anzahl nicht begrenzt)
- Mindestalter 30 Jahre
- Seit den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrages dürfen max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sein
- Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen
Verlauf der Ausbildung: siehe Theorie und Fahrstunden
Wichtig: Der Fahranfänger ist der Fahrer und damit verantwortlicher Fahrzeugführer. Er trifft die Entscheidungen beim Fahren, bei Verkehrsverstößen trägt er allein die Konsequenzen.
Der Begleiter ist einfach nur Beifahrer, er greift keinesfalls aktiv in das Fahrgeschehen ein, weder mit Worten und schon gar nicht mit Taten.