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Beschleunigte Grundqualifikation

gemäß §4 Abs.2 BKrFQG

Ab dem 10.09.2009 müssen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die gewerblich im Güterkraftverkehr ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t führen wollen, eine besondere Qualifikation nachweisen.

Das wir gesetzlich durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), welches am 01.Oktober 2006 in Kraft getreten ist, geregelt. Ergänzt wurde dieses Gesetz durch die BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung), die zum gleichen Zeitpunkt rechtskräftig wurde.

Ziel der EU-Richtlinie ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu erreichen. Ein defensiver Fahrstil und umweltschonende Fahrweisen sollen von den Fahrern und Fahrerinnen angewendet und verinnerlicht werden.

Mindestalter:

18 Jahre (C1/C1E)

21 Jahre (C/CE)

Lehrgangsdauer:

insgesamt 140 Stunden á 60 min (Vollzeitausbildung) davon sind:

130 Stunden theoretische Ausbildung

Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

und 10 Stunden praktische Ausbildung

Inhalt: sicheres Führen des KFZ

Prüfung bei der IHK

Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt.