Aufbauseminar für Fahranfänger – ASF – in der Probezeit
Zur Teilnahme an den Aufbauseminaren für Fahranfänger sind verpflichtet, die während der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt, außer bei den Klassen M, L, T. Für die Inhaber dieser Fahrerlaubnisse beginnt die Probezeit erst bei einer Erweiterung auf eine der Klassen A, A1 oder B.
Die Dauer der Probezeit beträgt 2 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei einem schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen verlängert sich die Dauer auf 4 Jahre.
Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet.
Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer
– vollständig teilnimmt
– immer pünktlich ist
– nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
– den Ablauf des Seminars nicht stört.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Die Anmeldung erfolgt in der Fahrschule.