Mit dem Programm der Aufbauseminare soll eine Hilfestellung gegeben werden, künftig weitere Verstöße im Straßenverkehr bewusst zu vermeiden. Dabei werden Verkehrsprobleme diskutiert und Verhaltensalternativen für Ihre weitere Teilnahme am Straßenverkehr erarbeitet.
Ablauf und Inhalt der Seminare
Aufbauseminare sind in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen. Die Seminare umfassen 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe von
30 Minuten. Das Seminar ist innerhalb eines Zeitraums von zwei bisvier Wochen abzuschließen. Die Fahrprobe findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung in Gruppen von zwei bis drei Teilnehmern statt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung durchgeführt werden.
In den Kursen werden die Verkehrszuwiderhandlungen diskutiert. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung während der Fahrt, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).
Die schriftliche Anordnung der Behörde ist bei der Anmeldung zu dem Aufbauseminar vorzulegen.
Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung, die er bei seiner Behörde vorlegen muss. Fehlt der Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt werden. Die Pflichtteilnehmer müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen. Hält der Pflichtteilnehmer diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.
Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet.
Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer
– vollständig teilnimmt
– immer pünktlich ist
– nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
– den Ablauf des Seminars nicht stört.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Der Teilnehmer muss das Seminar wiederholen.